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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Niedersächsisches Abfallgesetz in der Fassung vom 14. Juli 2003

Kerninhalte

Dieses Gesetz legt als Ziele für die Abfallwirtschaft die Förderung der Abfallvermeidung und Abfallverwertung durch das Land Niedersachsen fest, regelt die Verbringung von Abfällen sowohl in Einzugsgebiete von Abfallbeseitigungsanlagen als auch in Abfallbeseitigungsanlagen außerhalb Niedersachsens und bestimmt die Abfall- und Hafenbehörden sowie ihre sachlichen und örtlichen Zuständigkeiten.

Es normiert zudem allgemeine und die Pflichten der öffentlichen Stellen im Bereich der Abfallwirtschaft.

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/abfall/laender/nds/abfg_ges.htm

URL-Adresse

http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/w2d/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=63&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-AbFGNDrahmen%3Ajuris-lr00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint


 

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