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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Thermische Abfallbehandlung: Schutzmaßnahmen (Ausgabe Oktober 2003)

Link zum RechtstextTRBA 212

Kerninhalte

Diese Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe gilt für nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen bei der thermischen Behandlung oder Verwertung von Abfällen in Thermischen Abfallbehandlungsanlagen oder in Industrieanlagen und beschreibt Schutzmaßnahmen zur Reduzierung der Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten.

 

 

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