Link zum Rechtstext | Förderrichtlinie Energiemanagementsysteme |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen vom 20. Dezember 2016 |
Kerninhalte | Um Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Energieeffizienz durch Energiemanagementsysteme zu steigern, fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle seit 2013 die Einführung von Energiemanagementsystemen. Unternehmen können entweder einen Zuschuss für eine Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines Energiecontrollings beantragen. Daneben gibt es noch die Möglichkeit, Zuschüsse für den Erwerb von Messtechnik und Software für Energiemanagementsysteme zu beantragen. |