$customHeader
Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 4 Next »

    


 

Link zum Rechtstext

Beschussgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen vom 11. Oktober 2002

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Prüfung und Zulassung von

  • Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition oder hülsenlose Treibladungen verwendet werden, einschließlich deren höchst beanspruchten Teilen,
  • Munition und
  • sonstigen Waffen zum Schutz der Benutzer und Dritter bei bestimmungsgemäßer Verwendung.

Es ist nicht anzuwenden auf

  • Feuerwaffen, die zum Verschießen von Munition bestimmt sind, bei der die Ladung nicht schwerer als 15 Milligramm ist,
  • veränderte Schusswaffen nach dem Waffengesetz,
  • die Lagerung in verschlossenen Zolllagern oder in Freizonen.
  • No labels