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Link zum Rechtstext

Europäisches Abfallverzeichnis

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Entscheidung 2000/532/EG der Kommission vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a) der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle

Kerninhalte

Diese Entscheidung der Kommission enthält im Anhang ein harmonisiertes Verzeichnis (Europäisches Abfallverzeichnis, kurz EAV) über gefährliche Abfälle, das regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse und insbesondere neuer Forschungsergebnisse überprüft und erforderlichenfalls geändert wird. Es dient EU-weit als Nomenklatursystem zur Bezeichnung von Abfällen und stellt damit die Grundlage für einen einheitlichen Vollzug der Abfallgesetzgebung innerhalb der EU dar.

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