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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Kraftfahrzeugsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 |
Kerninhalte | Mit diesem Gesetz werden - das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen,
- das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden (mit Ausnahmen),
- die widerrechtliche Benutzung von Fahrzeugen,
- die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen und
- die Zuteilung von roten Kennzeichen, die von einer Zulassungsbehörde im Inland zur wiederkehrenden Verwendung ausgegeben werden,
besteuert. Es wird ergänzt durch die Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung. |