Link zum Rechtstext | Informationsfreiheitsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes vom 5. September 2005 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz normiert, dass jede Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden hat – es muss kein wie auch immer geartetes berechtigtes Interesse vorhanden sein. |