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Zum 31. Dezember 2014 außer Kraft getreten. Nachfolgeregelung: Mindestlohnmeldeverordnung (MiLoMeldV) 

Link zum Rechtstext

Arbeitnehmer-Entsendegesetz-Meldeverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Meldepflichten nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz vom 10. September 2010

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die grundsätzliche Verpflichtung eines Arbeitgebers mit Sitz im Ausland, der Arbeitnehmer unter anderem im Geltungsbereich eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages an einem Beschäftigungsort ganz oder teilweise vor 6.00 Uhr oder nach 22.00 Uhr oder in Schichtarbeit bzw. an mehreren Beschäftigungsorten am selben Tag bzw. in ausschließlich mobiler Tätigkeit beschäftigt, zur Vorlage einer Einsatzplanung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

 

 

 

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