Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Eisenbahn-Signalordnung 1959 vom 7. Oktober 1959 |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die Signale für regelspurige und schmalspurige Eisenbahnen. Sie gilt nicht für den Betrieb oder die Benutzung der Bahnanlagen eines nichtöffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmens. |