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Link zum Rechtstext

Ermittlung der Körperdosis bei äußerer Strahlenexposition

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen – Teil 1: „Ermittlung der Körperdosis bei äußerer Strahlenexposition (§§ 40, 41, 42 StrlSchV; § 35 RöV)" vom 8. Dezember 2003

Kerninhalte

Diese Richtlinie enthält die Grundsätze der Ermittlung der Körperdosis beruflich strahlenexponierter Personen bei äußerer Exposition für Tätigkeiten nach Teil 2 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Röntgenverordnung (RöV).

Einzelheiten zur Ermittlung der Körperdosis sind in „Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung von Körperdosen bei äußerer Strahlenexposition" festgelegt.

Die Ermittlung der Körperdosis für Arbeiten nach Teil 3 StrlSchV ist nicht Gegenstand dieser Richtlinie; dies wird gesondert geregelt.

Die angegebenen Grundsätze und Verfahren dienen dazu, die berufliche Strahlenexposition zu kontrollieren, insbesondere die Körperdosis zu ermitteln und den Nachweis zu führen, dass die Grenzwerte der Körperdosen (Tabelle 1) nicht überschritten worden sind. Dabei ist zu beachten, dass sich diese Grenzwerte auf die Summe aus äußerer und innerer Strahlenexposition beziehen. Die Messwerte geben auch Hinweise darauf, ob sich die Expositionsbedingungen (vgl. Kapitel 3) unerwartet verändert haben, und ermöglichen die Optimierung von Strahlenschutzmaßnahmen.

Präventive Strahlenschutzaufgaben, insbesondere die Optimierung von Strahlenschutzmaßnahmen, sind nicht Gegenstand der Richtlinie. Das schließt nicht aus, dass Messwerte der Personendosis herangezogen werden, um Strahlenschutzmaßnahmen zu optimieren.

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