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Link zum Rechtstext

Geruchsimmissions-Richtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen mit Begründung und Auslegungshinweisen vom 29. Februar 2008

Kerninhalte

Diese Richtlinie, die von den Länderparlamenten erlassen und regelmäßig aktualisiert wird, legt fest, wie Gerüche als Immissionen entsprechend § 3 Bundesimmissionsschutzgesetz erfasst und beurteilt werden.

 Tags

GerImmissions-Richtlinie BW; GeruchsImm-Richtlinie BW; GerImmissions-RL BW; GeruchsImm-RL BW; GEIM-Richtlinie BW; GEIM-RL BW 

 

 

 

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