Link zum Rechtstext | Geruchsimmissions-Richtlinie |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Richtlinie, die von den Länderparlamenten erlassen und regelmäßig aktualisiert wird, legt fest, wie Gerüche als Immissionen entsprechend § 3 Bundesimmissionsschutzgesetz erfasst und beurteilt werden. |
Tags | GerImmissions-Richtlinie BW; GeruchsImm-Richtlinie BW; GerImmissions-RL BW; GeruchsImm-RL BW; GEIM-Richtlinie BW; GEIM-RL BW |