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Mit Inkrafttreten des neuen Baden-Württembergischen Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG) am 1. Januar 2015 außer Kraft getreten.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung des Umweltministeriums über Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Landesumweltinformationsgesetz

Link zum RechtstextLUIG-GebVO

Kerninhalte

Für die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Landesumweltinformationsgesetz werden von den informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 LUIG Gebühren nach dem als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnis erhoben, soweit nicht nach dem Landesumweltinformationsgesetz Gebühren- und Auslagenfreiheit besteht.

 

 

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