Ab 1. Juli 2017 sollen Meldungen und die Versicherung elektronisch übermittelt werden. Dazu ist das von der Zollverwaltung zur Verfügung gestellte Internetportal zu nutzen.
Link zum Rechtstext | Mindestlohnmeldeverordnung |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt, dass Arbeitgeber mit Sitz im Ausland für die Abgabe der Meldungen nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz den von der Zollverwaltung hierfür vorgesehenen Vordruck verwenden sollen. |