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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | EltVO BW |
Kerninhalte | Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Errichtung, Unterhaltung und Nutzung von elektrischen Betriebsräumen mit folgenden elektrischen Anlagen: - Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über 1 kV
- ortsfeste Stromerzeugungsaggregate
- Zentralbatterien für Sicherheitsbeleuchtung in jeweils eigenen elektrischen Betriebsräumen untergebracht sein. Schaltanlagen für Sicherheitsbeleuchtung dürfen nicht in elektrischen Betriebsräumen
in - Geschäftshäusern
- Versammlungsstätten, ausgenommen Versammlungsstätten in fliegenden Bauten
- Büro und Verwaltungsgebäuden
- Krankenhäusern, Altenpflegeheimen, Entbindungs- und Säuglingsheimen
- Schulen und Sportstätten
- Beherbergungsstätten, Gaststätten
- geschlossenen Großgaragen und
- Wohngebäuden
Sie gelten nicht für elektrische Betriebsräume in freistehenden Gebäuden oder durch Brandwände abgetrennten Gebäudeteilen, wenn diese nur die elektrischen Betriebsräume enthalten. |