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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen vom 13. April 1977

Link zum RechtstextEltBauV Bay

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für elektrische Betriebsräume mit folgenden elektrischen Anlagen:

  • Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über 1 kV, Transformatoren und Kondensatoren mit polychlorierten Biphenylen (PCB) und einer Leistung von mehr als 3 kVA
  • ortsfeste Stromerzeugungsaggregate
  • Zentralbatterien für Sicherheitsbeleuchtung

in

  • Waren und Geschäftshäusern,
  • Versammlungsstätten, ausgenommen Versammlungsstätten in fliegenden Bauten,
  • Büro und Verwaltungsgebäuden,
  • Krankenhäusern, Altenpflegeheimen, Entbindungs und Säuglingsheimen,
  • Schulen und Sportstätten,
  • Beherbergungsstätten, Gaststätten,
  • geschlossenen Großgaragen und
  • Wohngebäuden.

Sie gilt nicht für elektrische Betriebsräume in freistehenden Gebäuden oder durch Brandwände abgetrennten Gebäudeteilen, wenn diese nur die elektrischen Betriebsräume enthalten.

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