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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | Anforderungen an Ölbinder |
Kerninhalte | Diese Verordnung normiert die Einsatzmöglichkeiten von Ölbindern und legt dazu vier Typen fest: - Typ I: Ölbinder mit besonderer Eignung für den Einsatz auf Gewässern
- Typ II: Ölbinder für den allgemeinen Einsatz auf dem Land und kleineren Gewässern
- Typ III: Ölbinder für besondere Bedarfsfälle, insbesondere in Gewerbe und Industrie. Diese Ölbinder müssen nicht wasserabweisend sein.
- Typ IV: Ölbinder mit besonderer Eignung für den Einsatz auf Gewässern, dadurch gekennzeichnet, dass ein Volumen von mindestens 25 l durch eine durchlässige Umhüllung gebunden ist.
Sie bestimmt zudem die Anforderungen an Ölbinder. |