Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Wasserrechts vom 27. Januar 2014 |
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Kerninhalte | Diese Verwaltungsvorschrift dient dem Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bayerischen Wassergesetzes sowie der hierauf beruhenden Verordnungen zum Vollzug des Wasserrechts. Sie wendet sich an die für den Vollzug zuständigen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) und die Wasserwirtschaftsämter; sie ist ausschließlich für diese bindend. Indirekt wirkt sie auf alle aus, die Wasser nutzen, auf Wasser einwirken und Gewässer ausbauen oder unterhalten. |