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FlugDaG

Link zum Rechtstext

Fluggastdatengesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681 vom 6. Juni 2017

Kerninhalte

Mit diesem Gesetz, das die EU-Richtlinie 2016/681 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität umsetzt, können Daten von Flugreisenden zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität verwendet werden. Sein Ziel ist, den Austausch von Informationen zwischen den EU-Staaten weiter zu verbessern. Es benennt das Bundeskriminalamt als nationale zentrale Stelle für die Verarbeitung von Fluggastdaten (Fluggastdatenzentralstelle) und normiert dessen Pflicht, ein Fluggastdaten-Informationssystem zu unterhalten.

Bezeichnung

buzer.de

URL-Adresse

http://www.buzer.de/Fluggastdatengesetz_FlugDaG.htm

Bezeichnung

Bundesgesetzblatt

URL-Adresse

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#_bgbl%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s1484.pdf%27%5D_1497238363838

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