Link zum Rechtstext |
Bremisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Landes Bremen vom 30. Juni 1998 |
Kerninhalte |
Dieses Gesetz regelt zum Zwecke des personellen Geheimschutzes die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung einer Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden ist (Wiederholungsüberprüfung). |
Rechtsnorm-Links |
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URL-Adresse |
http://bremen.de/4253193 |
Rechtsnorm-Links |
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URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/laender/hb/lsueg_gs.htm |
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