Bezeichnung | VOB Teil B |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung legt die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen fest. Diese Bedingungen enthalten unter anderem Angaben zur Art und zum Umfang der Leistungen, zur Haftung der Vertragsparteien, zu Vertragsstrafen, zu Mängelansprüchen und zur Abrechnung. |