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Link zum Rechtstext

Prüfverordnung

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Verordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Technische Prüfungen vom 14. Februar 2006

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt neben der Anerkennung und Tätigkeit der Prüfingenieure und Prüfsachverständigen in den Fachrichtungen Massivbau, Metall- oder Holzbau und in den Fachbereichen technische Anlagen und Einrichtungen sowie Erd- und Grundbau und der Übertragung bauaufsichtlicher Aufgaben bei Fliegenden Bauten und Windkraftanlagen die Pflicht von Bauherren oder Betreibern, die Prüfung bestimmter technischer Anlagen und Einrichtungen zu veranlassen.

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