Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Thüringer Nachbarrechtsgesetz vom 22. Dezember 1992 |
Link zum Rechtstext | ThürNRG |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt für Thüringen die Rechte und Pflichten des Eigentümers eines Grundstücks, im Falle der Belastung des Grundstücks mit einem Erbbaurecht des Erbbauberechtigten (Nachbarn) und des Nutzungsberechtigten, sofern und soweit sein Besitzstand betroffen ist. |