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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Polderordnung

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für private Hochwasserschutzanlagen.

Sie regelt unter anderem

  • Kronenhöhe und Überlaufsicherung von Hochwasserschutzanlagen,
  • Kronenbreite von Erddeichen,
  • Böschungsneigungen,
  • Abdeckung von Deichen und Warften,
  • Begrünung,
  • Hochwasserschutzwände,
  • Anschlüsse von Hochwasserschutzwänden an Deiche,
  • Gatts,
  • Hochwasserschutzwände und Deiche ohne Schutzstreife.

Außerdem enthält sie Betriebs- und Unterhaltungsvorschriften sowie Regelungen für die Verteidigung und Verteidigungsvorsorge.

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