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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für private Hochwasserschutzanlagen. Sie regelt unter anderem - Kronenhöhe und Überlaufsicherung von Hochwasserschutzanlagen,
- Kronenbreite von Erddeichen,
- Böschungsneigungen,
- Abdeckung von Deichen und Warften,
- Begrünung,
- Hochwasserschutzwände,
- Anschlüsse von Hochwasserschutzwänden an Deiche,
- Gatts,
- Hochwasserschutzwände und Deiche ohne Schutzstreife.
Außerdem enthält sie Betriebs- und Unterhaltungsvorschriften sowie Regelungen für die Verteidigung und Verteidigungsvorsorge. |