Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe vom 19. Oktober 1995
Link zum Rechtstext | Anlagenverordnung |
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Kerninhalte | Definition von Anforderungen an Anlagen in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. Die VAwS unterscheidet dabei zwischen LAU- und HBV-Anlagen. LAU-Anlagen dienen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe, während HBV-Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden dienen. |