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wesentliche Rechtsnormen
Gesetzl. Kurzzeichen(Kurz-)Bezeichnungwesentliche Rechtspflichten
8. ProdSVVerordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen

ArbSchG: Allgemeines - Arbeitsschutz

Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:

-> Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;

-> Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;

-> bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;

-> Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen;

-> individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen;

-> spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen;

-> den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen;

-> mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist.

 

ArbSchG: Angebotsvorsorge - § 11

Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten auf ihren Wunsch zu ermöglichen, sich je nach den Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen, es sei denn, auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.

 

 

 

AMR 2.1Fristen für arbeitsmedizinische Vorsorge
AMR 3.1Auskünfte/Informationsbeschaffung
AMR 5.1Angebot von Vorsorgeuntersuchungen
AMR 6.1Aufbewahrungsfristen
AMR 6.3 Vorsorgebescheinigung
ArbMedVVArbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung
ArbSchGArbeitsschutzgesetz
ArbStättVArbeitsstättenverordnung
ASR A2.2Maßnahmen gegen Brände
ASR A2.3Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
ASR A3.6Lüftung
ASR A4.3Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
BetrSichV 2015Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Information 209-011Gasschweißer
DGUV Information 209-016Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren
DGUV Regel 100-500Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV Regel 112-189Benutzung von Schutzkleidung
DGUV Regel 112-192Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz
DGUV Regel 112-195Benutzung von Schutzhandschuhen
DGUV Regel 113-001Explosionsschutz-Regeln
GefStoffVGefahrstoffverordnung
LasthandhabVLastenhandhabungsverordnung
ODVOrtsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung
OStrVArbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
PSA-BVPSA-Benutzungsverordnung
Richtlinie 2010/35/EUOrtsbewegliche Druckgeräte
TRBS 2111Mechanische Gefährdungen – Allgemeine Anforderungen
TRBS 2152 Teil 1/TRGS 721Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Beurteilung der Explosionsgefährdung
TRBS 2152 Teil 2/TRGS 722Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
TRBS 2152/TRGS 720Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines
TRBS 3145/TRGS 745TRBS 3145/TRGS 725 (alt)
TRGS 201Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
TRGS 400Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
TRGS 407Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung
TRGS 500Schutzmaßnahmen
TRGS 528Schweißtechnische Arbeiten
TRGS 555Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten
TRGS 800Brandschutzmaßnahmen
TRGS 900Arbeitsplatzgrenzwerte
TROS IOS – Teil 1TROS Inkohärente Optische Strahlung – Teil 1
TROS IOS – Teil 2TROS Inkohärente Optische Strahlung – Teil 2
TROS IOS – Teil 3TROS Inkohärente Optische Strahlung – Teil 3
TROS IOS – Teil AllgemeinesTROS Inkohärente Optische Strahlung – Teil Allgemeines
Verordnung (EU) 2016/425PSA-Verordnung
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