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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

DGUV Information 203-082 – Herstellung von Batterien – Handlungshilfe für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen (Ausgabe Juli 2016)

Link zum RechtstextDGUV Information 203-082

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information gibt eine Hilfestellung, wie die Anforderungen aus der Gefahrstoffverordnung und der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 561 „Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen" in der Gefährdungsbeurteilung umgesetzt werden können.

Sie bezieht sich auf die Herstellung von Batterien, in denen Cadmium, Cobalt und Nickel sowie deren Verbindungen zum Einsatz kommen, insbesondere auch auf die Herstellung nickelbasierter Batteriesysteme sowie von Lithium-Akkumulatoren.

Sie findet keine Anwendung bei Batteriesystemen, in denen die genannten Metalle nicht als bestimmendes elektrochemisches Element anzusehen sind. Gefährdungen, die über Tätigkeiten mit Gefahrstoffen hinausgehen (z.B. elektrische, mechanische, elektromagnetische, thermische Gefährdungen) sind nicht Gegenstand dieser Information und daher gesondert zu betrachten.

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