Kurzbezeichnung |
Abfallgebührensatzung |
Bezeichnung |
Satzung der Rhein-Hunsrück Entsorgung – Anstalt des öffentlichen Rechts – über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung vom 21. Dezember 2005 |
Rechtsebene |
Simmern |
Art der Norm |
Satzung |
Kerninhalte |
Diese Satzung bestimmt, dass die AöR Rhein-Hunsrück Entsorgung, die als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Rhein-Hunsrück-Kreis, zu dem auch die Verbandsgemeinde Simmern gehört, für die Abfallverwertung und -beseitigung zuständig ist, für die Inanspruchnahme ihrer Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung Benutzungsgebühren (ausschließlich) erhebt. Sie legt unter anderem die Entstehung der Gebührenschuld, den Gebührenmaßstab und die Gebührensätze fest. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung |
Rhein-Hunsrück Entsorgung |
URL-Adresse |
http://www.rh-entsorgung.de/de/Service/Rechtliche-Grundlagen/Rechtliche-Grundlagen/Gebuehrensatzung-2014.pdf |
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Gesetzl. Kurzzeichen |
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