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Kurzbezeichnung

Abfallgebührensatzung Landkreis Neuwied

Bezeichnung

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung vom 19. Dezember 2012

Rechtsebene

Neuwied

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis Neuwied, dem die Stadt Neuwied angehört (große kreisangehörige Stadt und Sitz der Kreisverwaltung des Landkreises), zur Deckung der Kosten für die Inanspruchnahme seiner Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung Benutzungsgebühren zu erheben. Sie legt insbesondere Gebührenmaßstab und Gebührensätze fest.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abfallgebührensatzung Landkreis Neuwied

URL-Adresse

https://www.abfall-nr.de/img/abfallgebuehrensatzung.pdf

 

 

Gesetzl. Kurzzeichen

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