Informationsaustausch zu Steuervorbescheiden
Änderung der Richtlinie zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen.
Mit den vorgesehenen Änderungen soll es einen automatisierten und obligatorischen Informationsaustausch über Steuervorbescheide mit grenzüberschreitender Wirkung (tax rulings) geben. Das neue Verfahren soll zum 1. Januar 2017 greifen. Das haben die Finanzminister der Europäischen Union beschlossen. Die Finanzminister wollen auf diese Weise Steuerumgehungsgeschäfte bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen aufdecken, bei denen sich Konzerntöchter untereinander für diverse Leistungen Rechnungen stellen. Dies ermöglicht es, Gewinne in bestimmte Länder zu transferieren, in denen die Einkünfte möglichst gering besteuert werden. Durch den Austausch entsprechender Steuervorbescheide soll dies aufgedeckt werden, um ein Ausspielen der Mitgliedstaaten gegeneinander in steuerrechtlicher Hinsicht künftig zu vermeiden.
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