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IntPatÜbkG

Kurzbezeichnung

Gesetz über internationale Patentübereinkommen

Bezeichnung

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 27. November 1963 zur Vereinheitlichung gewisser Begriffe des materiellen Rechts der Erfindungspatente, dem Vertrag vom 19. Juni 1970 über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens und dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1973 über die Erteilung europäischer Patente vom 21. Juni 1976

Kerninhalte

Mit diesem Gesetz wird den drei wichtigen internationalen Übereinkommen auf dem Gebiet des Patentrechts, nämlich dem Straßburger Patentübereinkommen, dem Patentzusammenarbeitsvertrag und dem Europäischen Patentübereinkommen zugestimmt. Es enthält zudem die sich aus der Ratifizierung des Europäischen Patentübereinkommens ergebenden notwendigen innerstaatlichen Regelungen.

Bezeichnung

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

URL-Adresse

http://www.gesetze-im-internet.de/intpat_bkg/

Bezeichnung

Umwelt-Online

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/wirtschaft/intpatuebkg_ges.htm

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