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Kurzbezeichnung

Kraftfahrzeugeinstellplätze

Bezeichnung

Satzung über den Ablösungsbetrag für nicht herzustellende Kraftfahrzeugeinstellplätze vom 11. Mai 1989

Rechtsebene

Lemwerder

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass der Geldbetrag, den der Bauherr oder ein nach § 61 NBauO Verantwortlicher an die Gemeinde dafür zu zahlen hat, dass er notwendige Einstellplätze ausnahmsweise (§ 47 Abs. 5 NBauO) nicht herzustellen braucht, auf 2.045,17 Euro (4.000,00 DM) je Einstellplatz festgesetzt wird. Der Geldbetrag wird grundsätzlich mit der Zulassung der Ausnahme fällig.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Lemwerder

URL-Adresse

http://www.lemwerder.de/Downloads/Satzungen/Baurecht/965-1_Ablsungssatzung.pdf

 

 

Gesetzl. Kurzzeichen

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