Kurzbezeichnung |
Kraftfahrzeugeinstellplätze |
Bezeichnung |
Satzung über den Ablösungsbetrag für nicht herzustellende Kraftfahrzeugeinstellplätze vom 11. Mai 1989 |
Rechtsebene |
Lemwerder |
Art der Norm |
Satzung |
Kerninhalte |
Diese Satzung bestimmt, dass der Geldbetrag, den der Bauherr oder ein nach § 61 NBauO Verantwortlicher an die Gemeinde dafür zu zahlen hat, dass er notwendige Einstellplätze ausnahmsweise (§ 47 Abs. 5 NBauO) nicht herzustellen braucht, auf 2.045,17 Euro (4.000,00 DM) je Einstellplatz festgesetzt wird. Der Geldbetrag wird grundsätzlich mit der Zulassung der Ausnahme fällig. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung |
Lemwerder |
URL-Adresse |
http://www.lemwerder.de/Downloads/Satzungen/Baurecht/965-1_Ablsungssatzung.pdf |
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Gesetzl. Kurzzeichen |
General
Content
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