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Kurzbezeichnung

Schmutzwasser-Entsorgungs- und Schmutzwasser-Gebührensatzung Wasserverband Lausitz

Bezeichnung

Satzung über die öffentliche Schmutzwasserentsorgung des Wasserverbandes Lausitz vom 13. Dezember 2001 und Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentralen Schmutzwasser-Entsorgungsanlagen des Wasserverbandes Lausitz vom 25. Mai 2000

Rechtsebene

Großräschen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Schmutzwasser-Entsorgungssatzung bestimmt, dass der Wasserverband Lausitz, dem sich die Stadt Großräschen angeschlossen hat, die Schmutzwasserentsorgung und die dazu notwendigen Anlagen zur Schmutzwasserentsorgung und Behandlung im Verbandsgebiet (gesamtes öffentliches Entwässerungsnetz einschließlich aller technischen Einrichtungen wie Kläranlagen; Kanäle; Pumpstationen; Druckleitungen; von Dritten errichtete und unterhaltene Anlagen, soweit sie der Aufgabenerfüllung dienen) als rechtlich und wirtschaftlich einheitliche öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht bzw. Anschluss- und Benutzungszwang sowie die Anforderungen an die Grundstücksentsorgungsanlage und die Einleitbedingungen. Die Schmutzwasser-Gebührensatzung berechtigt den Verband, für die Inanspruchnahme und Vorhaltung der öffentlichen Schmutzwasserentsorgungsanlagen Schmutzwassergebühren (Mengen- und Grundgebühr) zu erheben. Sie legt insbesondere die Berechnungsgrundlagen und Zuschläge fest.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Schmutzwasser-Entsorgungssatzung

URL-Adresse

http://www.wasserverband-lausitz.de/images/downloads/Satzung/sw_entsorgung2001.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Schmutzwasser-Gebührensatzung

URL-Adresse

http://www.wasserverband-lausitz.de/images/downloads/Satzung/sw_gebuhren.pdf

 

 

Gesetzl. Kurzzeichen

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