Bezeichnung |
Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege vom 21. November 1989 |
Rechtsebene |
Herrenberg |
Art der Norm |
Satzung |
Kerninhalte |
Diese Satzung verpflichtet die Straßenanlieger, innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege und die weiteren Flächen, die Gegenstand der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht sind (§ 3), zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Für Grundstücke der Stadt, die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen, sowie bei städtischen Wohnheimen ist die Stadt nach dem Straßengesetz reinigungs-, räum- und streupflichtig. Sie regelt insbesondere den Umfang der Reinigungspflicht und die Reinigungszeiten, den Umfang des Schneeräumens, die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte sowie die Zeiten für das Schneeräumen und das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung |
Streupflichtsatzung |
URL-Adresse |
https://herrenberg.de/fileadmin/Internet/User/PolitikUndVerwaltung/Stadtrecht/659_049.pdf |
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Gesetzl. Kurzzeichen |
General
Content
Integrations