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Bezeichnung

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Schönkirchen vom 19. März 2015

Rechtsebene

Schönkirchen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Gemeinde Schönkirchen Erschließungsbeiträge für Erschließungsanlagen nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs (§§ 127 ff.) und nach Maßgabe dieser Satzung erhebt.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Gemeinde Schönkirchen

URL-Adresse

http://www.schoenkirchen.de/media/custom/2380_572_1.PDF?1427444385

 

 

Gesetzl. Kurzzeichen

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