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Kurzbezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung Kreis Stormarn

Bezeichnung

Satzung über die Abfallwirtschaft des Kreises Stormarn – mit Gebühren – vom 22. März 2013

Rechtsebene

Stapelfeld

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass der Kreis Stormarn, dem die Gemeinde Stapelfeld angehört, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet anfallenden Abfälle als öffentliche Einrichtung entsorgt und sich zur Durchführung der Aufgaben der Abfallentsorgung der Abfallwirtschaft Südholstein GmbH (AWSH) bedient. Sie regelt unter anderem die Anschluss- und Überlassungsrechte/-pflichten sowie das Einsammeln und Befördern der Abfälle. Sie berechtigt den Kreis zudem, für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung sowie für die Inanspruchnahme von Sonderleistungen im Rahmen der Abfallwirtschaft zur Deckung der Kosten privatrechtliche Entgelte zu erheben. Die Entgelte werden von der AWSH eingezogen.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung

URL-Adresse

https://www.awsh.de/fileadmin/media/PDFs/AGB_Tarif/Abfallsatzung_Kreis_Stormarn_ab_Mai_2013.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Ausschlussliste als Anlage zu § 3 Absatz 2 zur Abfallwirtschaftssatzung

URL-Adresse

https://www.awsh.de/fileadmin/media/PDFs/AGB_Tarif/Ausschlussliste_Kreis_Stormarn_ab_Mai_2013.pdf

 

 

Gesetzl. Kurzzeichen

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