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Kurzbezeichnung

Entwässerungssatzung

Bezeichnung

Satzung der Stadt Karlsruhe über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 20. Oktober 2009

Rechtsebene

Karlsruhe

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung legt fest, dass die Stadt Karlsruhe das in ihrem Gebiet angefallene Abwasser durch eine öffentliche Einrichtung beseitigt und die dazu erforderlichen öffentlichen Abwasseranlagen bereitstellt. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsberechtigung, Anschluss- und Benutzungsverpflichtung und Grundstücksentwässerungsanlagen.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Karlsruhe

URL-Adresse

http://www1.karlsruhe.de/Stadt/Stadtrecht/s-7-1.php

 

 

Gesetzl. Kurzzeichen

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