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Gesetzl. Kurzzeichen

11. ProdSV

Kurzbezeichnung

Explosionsschutzprodukteverordnung

Bezeichnung

Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz vom 12. Dezember 1996

Erscheinungsort

BGBl. I Nr. 65 S. 1914; BGBl. Nr. 2 S. 39

Erschienen am

19.12.1996

Rechtsnorm-Review

Review-Datum

20.01.2016

keine relevanten Änderungen

nein

Bemerkung

Betroffenheit
Hersteller/Inverkehrbringer und Verwender von
-> Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen,
-> Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen für den Einsatz außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen, die jedoch im Hinblick auf Explosionsrisiken für den sicheren Betrieb von Geräten und Schutzsystemen erforderlich sind oder dazu beitragen, und
-> Komponenten, die zum Einbau in die Geräte und Schutzsysteme (siehe oben) vorgesehen sind;
Qualitätsmanagement; Produktsicherheit

Nachricht
Die Neufassung der 11. ProdSV wurde veröffentlicht. Sie tritt am 20. April 2016 in Kraft und übernimmt im Wesentlichen die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 bezüglich der CE-Kennzeichnung, die im Beschluss Nr. 768/2008/EG im Rahmen von Musterbestimmungen aufgeführt sind.

Die Musterbestimmungen dienen der einheitlichen Umsetzung der Konformitätsbewertung, -erklärung und -kennzeichnung innerhalb sämtlicher EU-Vorschriften, die auf sie Bezug nehmen.
Die Musterbestimmungen enthalten neben Begriffsbestimmungen
-> Pflichten der Hersteller, Einführer und Händler,
-> Anforderungen an die EG-Konformitätserklärung bzw. an das Verfahren zur Konformitätsfeststellung und an die Anbringung der CE-Kennzeichnung,
-> Regelungen zur Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen und
-> Verfahren zum nachträglichen Entzug der EG-Konformitätserklärung.

Produkte, die die Anforderungen der Richtlinie 94/9/EG, die durch die Richtlinie 2014/34/EU aufgehoben worden ist, erfüllen und bis zum 20. April 2016 in den Verkehr gebracht wurden, dürfen auf dem Markt bereitgestellt und in Betrieb genommen werden. Bescheinigungen, die von notifizierten Stellen ausgestellt worden sind, bleiben gültig.

Handlungsempfehlung
Soweit die Konformitätsbewertungen weiterhin anhand der aktuellen EU-Vorgaben durchgeführt werden, besteht kein spezieller Handlungsbedarf.

Rechtsnorm-Links

Bezeichnung

REVIEW 20.01.2016

URL-Adresse

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl116s0039.pdf

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