Kurzbezeichnung | Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung Landkreis Sonneberg |
Bezeichnung | Satzung des Landkreises Sonneberg über die Vermeidung, Verwertung, Behandlung und umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen im Landkreis Sonneberg und Gebührensatzung des Landkreises Sonneberg für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Sonneberg vom 13. November 2012 |
Rechtsebene | Neuhaus am Rennweg |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallsatzung bestimmt, dass der Landkreis Sonneberg, dem die Stadt Neuhaus am Rennweg angehört, Abfallwirtschaft als öffentliche Einrichtung mit dem Zweck betreibt, eine den Erfordernissen des Umweltschutzes entsprechende Abfallentsorgung zu gewährleisten. Er ist Mitglied des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft Südwestthüringen (ZASt). Die Abfallsatzung regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss-, Überlassungs- und Benutzungspflicht sowie Einsammeln und Befördern von Abfällen. Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung Gebühren zu erheben. Sie legt insbesondere Gebührenmaßstab und Gebührensätze fest. Der Landkreis Sonneberg ist Mitglied des Zweckverbands für Abfallwirtschaft Südwestthüringen (ZASt). |
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Bezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung |
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Bezeichnung | Gebührensatzung Abfallwirtschaftssatzung |
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Bezeichnung | 1. Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung |
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Bezeichnung | ZAST |
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