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Link zum Rechtstext

Bauprüfverordnung

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure, Prüfsachverständigen und die Prüfung technischer Anlagen vom 14. April 2016

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Anerkennung und Tätigkeit

  • der Prüfingenieure in den Fachbereichen Standsicherheit und Brandschutz
  • der Prüfsachverständigen (prüfende Personen) in den Fachbereichen Prüfung technischer Anlagen und Erd und Grundbau
  • die Rechtsverhältnisse der Prüfämter und die Typenprüfung sowie
  • die Pflicht von Bauherren oder Betreibern, die Prüfung bestimmter technischer Anlagen zu veranlassen.
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