Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Betrieb von Aufzugsanlagen vom 10. Oktober 2018 |
Link zum Rechtstext | TRBS 3121 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Betriebssicherheit gilt für Aufzugsanlagen nach der BetrSichV und beschreibt sicherheitstechnische und organisatorische Anforderungen, die für den Betrieb von Aufzugsanlagen zu erfüllen sind, um den Anforderungen der BetrSichV zu genügen. |