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H-VV TB |
Link zum Rechtstext |
Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (Umsetzung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Ausgabe 2017/1) vom 13. Juni 2018 |
Kerninhalte |
Diese Verwaltungsvorschrift enthält Technische Baubestimmungen, die zur Erfüllung der Anforderungen der Hessischen Bauordnung an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen unerlässlich sind. Sie ist in vier Teile gegliedert: -> Teil A „Technische Baubestimmungen, die bei der Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke zu beachten sind" --> A 1 „Mechanische Festigkeit und Standsicherheit" --> A 2 „Brandschutz" --> A 3 „Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz" --> A 4 „Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung" --> A 5 „Schallschutz" --> A 6 „Wärmeschutz" -> Teil B „Technische Baubestimmungen für Bauteile und Sonderkonstruktionen, die zusätzlich zu den in Teil A aufgeführten Technischen Baubestimmungen zu beachten sind" -> Teil C „Technische Baubestimmungen für Bauprodukte, die nicht die CE-Kennzeichnung tragen, und für Bauarten" -> Teil D „Bauprodukte, die keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen" |
Bezeichnung |
Hessenrecht |
URL-Adresse |
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html#lawid:8088464,1 |
Bezeichnung |
Umwelt-Online |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/he/vvtbb_ges.htm |
General
Content
Integrations