Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Allgemeine Bergpolizeiverordnung des Oberbergamts für das Saarland und das Land Rheinland-Pfalz für den das Land Rheinland-Pfalz umfassenden Teil des Oberbergamtsbezirks vom 10. März 1981 |
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Kerninhalte | Diese Verordnung gilt grundsätzlich für alle unter der Aufsicht der Bergbehörden stehenden Betriebe und Anlagen (des Nichtsteinkohlenbergbaus). Sie enthält für alle Betriebe neben allgemeinen Vorschriften wie Verhalten im Betrieb und Sicherheit des Betriebs unter anderem Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, zu Maschinen und anderen technischen Arbeitsmitteln, zu Brand- und Explosionsschutz, zum Grubenrettungswesen, zu Sprengmitteln und Sprengzubehör, zur Sprengarbeit und zum Schutz der Umwelt. Des Weiteren beinhaltet sie Vorschriften für Tiefbaubetriebe, für Tagebaue und Tagesanlagen, für Schieferbergwerke und für die Trass-, Basaltlava- und oberirdischen Dachschieferbrüche in den linksrheinischen Landesteilen. |