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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bayerisches Umweltinformationsgesetz

KerninhalteDieses Gesetz regelt zum Zwecke des personellen Geheimschutzes und des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung einer Person, die von der zuständigen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Sicherheitsüberprüfung).

 

 

 

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