Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung definiert die Zuständigkeiten (im Wesentlichen der Gewerbeaufsichtsämter) für den Vollzug folgender Rechtsgebiete:
|
|
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung definiert die Zuständigkeiten (im Wesentlichen der Gewerbeaufsichtsämter) für den Vollzug folgender Rechtsgebiete:
|
|