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Link zum Rechtstext

Außenhandelsstatistikgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs vom 1. Mai 1957

Kerninhalte

Dieses Gesetz bestimmt, dass über den grenzüberschreitenden Warenverkehr eine Bundesstatistik durchgeführt wird, und regelt den anzumeldenden Warenverkehr.

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