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Denkmalschutzgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale

Kerninhalte

Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Kulturdenkmale zu schützen und zu pflegen, insbesondere den Zustand der Kulturdenkmale zu überwachen sowie auf die Abwendung von Gefährdungen und die Bergung von Kulturdenkmalen hinzuwirken.
Diese Aufgabe wird vom Land und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit von den Gemeinden erfüllt.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesrecht BW Bürgerservice

URL-Adresse

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/kzm/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-DSchGBW1983pP14&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-DSchGBW1983pP29

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Umwelt-Online

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/bw/dschg_ges.htm


 

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