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Link zum Rechtstext

Umweltschadenskostenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Kostenverordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Umweltschadensgesetzes

Kerninhalte

Für Amtshandlungen beim Vollzug des Umweltschadensgesetzes werden Gebühren erhoben. Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Gebühren ergeben sich aus dem anliegenden Gebührenverzeichnis, das als Anlage Bestandteil dieser Verordnung ist.

 

 

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