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Link zum Rechtstext

Emissionserklärungsverordnung - Abwasser

 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Erhebung von Daten über Abwasseremissionen

 

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Erklärung der Art und Menge von Abwasser, das in den in Anhang 1 aufgeführten Anlagen anfällt und in Gewässer (Direkteinleitung) oder in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitung) oder in Abwasseranlagen Dritter eingeleitet wird (Emission).

Für den Anwendungsbereich gelten die Anlagen-Kapazitätsgrenzen des Anhanges I der - mittlerweile aufgehobenen - Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie).

 

 

 

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