Link zum Rechtstext |
Durchführung der §§ 25 Abs. 2, 42-47, 49 und 51 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes u.a. |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr zur Durchführung der §§ 25 Abs. 2, 42-47, 49 und 51 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, der Nachweisverordnung und der Transportgenehmigungsverordnung |
Kerninhalte |
Diese Verwaltungsvorschrift legt u.a. die Stufe der Überwachungsbedürftigkeit von Abfällen zur Verwertung und Beseitigung gemäß § 41 KrW-/AbfG fest, teilt das Nachweisverfahren inhaltlich in zwei Abschnitte auf, bestimmt die näheren Anforderungen an die Nachweisführung und erstreckt die Transportgenehmigungspflicht nach § 49 Abs. 1 KrW-/AbfG auf das gewerbsmäßige Einsammeln und Befördern von besonders überwachungsbedürftigen (bü) Abfällen zur Verwertung. |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg |
URL-Adresse |
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16033/4_2_3.pdf |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Umwelt-Online |
URL-Adresse |
http://www.umwelt-online.de/regelwerk/abfall/laender/bw/vwv_ges.htm |
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