Gesetzl. Kurzzeichen |
AEUV |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (konsolidierte Fassung vom 26. Oktober 2012) |
Kerninhalte |
Dieser Vertrag, der die Arbeitsweise der EU regelt, zählt zum Primärrecht der EU. Seine Basis ist der EWG-Vertrag vom 25. März 1957. Änderungen erfolgten durch den Vertrag von Maastricht (EG-Vertrag, EGV), den Vertrag von Nizza und den Vertrag von Lissabon. Seinen heutigen Namen erhielt der AEUV mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009. Er besteht aus einer Präambel und sieben Teilen:> Erster Teil: Grundsätze (Art. 1 - Art. 17)> Zweiter Teil: Nichtdiskriminierung und Unionsbürgerschaft (Art. 18 - Art. 25)> Dritter Teil: Die internen Politiken und Maßnahmen der Union (Art. 26 - Art. 197)> Vierter Teil: Die Assoziierung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (Art. 198 - Art. 204)> Fünfter Teil: Das auswärtige Handeln der Union (Art. 205 - Art. 222)> Sechster Teil: Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften (Art. 223 - Art. 334)-> Siebter Teil: Allgemeine und Schlußbestimmungen (Art. 335 - Art. 358)Er enthält vor allem grundsätzliche institutionelle Bestimmungen und erläutert insbesondere die Funktionsweise der Organe der EU genauer. Er legt in einem detaillierten normativen Rahmen fest, in welchen Bereichen die EU mit welchen Kompetenzen tätig werden kann.Er existiert in 23 gleichwertigen Sprachversionen, die alle gleichermaßen rechtsverbindlich sind. |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Vertrag von Lissabon |
URL-Adresse |
http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/358380/publicationFile/3092/vertrag-von-lissabon.pdf |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Amtsblatt der Europäischen Union |
URL-Adresse |
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2012.326.01.0001.01.DEU&toc=OJ:C:2012:326:TOC#C_2012326DE.01004701 |
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